AGB der Aurelicon UG (haftungsbeschränkt) („Aurelicon“)

Stand: 23.11.2022

 

Buchung von Trainings, Vorträgen, Coachings oder Online-Kursen

  1. Zustandekommen eines Vertrages & Geltung der AGB
    Ein Vertrag zwischen Auftraggeber (Kunde) und der Aurelicon UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Aurelicon“) bzw. dem Online – Shop kommt durch Annahme eines Angebotes durch die jeweils andere Vertragspartei zustande. Der Vertragsschluss kann per Textform (z.B. Fax, E-Mail) oder mündlich erfolgen.
    Es gelten ausschließlich die AGB von Aurelicon. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn Aurelicon in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.
  2. Vergütung
    2.1Alle Angebote verstehen sich als Nettoangebote zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Leistungserbringung in Deutschland. Bei Leistungserbringung im Ausland werden hierzu separate Vereinbarungen getroffen.
    2.2 Bei Inhouse-Veranstaltungen fallen zusätzlich Reisekosten (0,50 €/km in eigenem PKW bzw. anfallende Flug-, Bahn- sowie ggfs. Übernachtungskosten), ggf. Anreisepauschalen sowie MwSt. an. Alternativ können Reisekostenpauschalen vereinbart werden.
    2.3 Bei Inhouse-Veranstaltungen werden die Leistungen von Aurelicon zeitnah nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Bei Teilnahme an offenen Seminaren und Veranstaltungen von Aurelicon gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
    2.4 Bei Beratungsprojekten werden die erbrachten Leistungen je nach Vereinbarung nach Abschluss des Auftrags oder monatlich mit einem Zahlungsziel von 10 Kalendertagen in Rechnung gestellt.
  1. Rücktritt / Stornierung
    3.1Im Falle eines Rücktritts vom Auftrag oder bei Nichtzustandekommen einer Inhouse-Veranstaltung, zeigt dies der Auftraggeber Aurelicon unverzüglich an.
    3.2Für Absagen von beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber gilt die folgende Stornoregelung:
    • Mehr als 4 Wochen vorher: Kostenlose Stornierung oder Neuterminierung
    • Weniger als 4 Wochen vorher: 25 % des VA-Preises
    • Weniger als 2 Wochen vorher: 50 % des VA-Preises
    • Weniger als 1 Woche vorher: 100 % des VA-Preises

3.3 Hinzu kommen ggf. bereits gebuchte Flug- oder Bahntickets und nicht stornierbare Hotelkosten.
3.4 Wenn der Auftraggeber einen für Aurelicon akzeptablen Ersatztermin anbietet, fällt kein Ausfallhonorar an. Dies ist jedoch im Einzelfall von Aurelicon, unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Auftraggebers, zu entscheiden.
3.5 Für die Stornierung der Teilnahme an offenen Seminaren und Veranstaltungen fallen bis 4 Wochen vor dem Termin Stornogebühren von 50 % und danach 100 % Stornogebühr an. Gerne kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer benennen. Bei Buchung von Jahresprogrammen besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Jedoch kann der Kunde verpasste Seminare zu anderen Terminen nachholen.
3.6 Aurelicon behält sich die Absage von offenen Seminarterminen aus wichtigen Gründen vor. Sollte kein für den Kunden annehmbarer Ersatztermin zustande kommen, werden bereits bezahlte Seminargebühren erstattet.

  1. Rücktritt / Stornierung durch Aurelicon / Veranstaltungsausfall
    4.1Falls ein Trainer, Coach oder Consultant wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht verschuldeten Umständen seinen Auftrag nicht wahrnehmen kann, teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.
    4.2Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten oder im Falle der Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.
    4.3 Bei einem Ausfall des Termins werden keine Honorare durch Aurelicon berechnet.
    4.4 Alle offenen Seminar- oder Vortragsveranstaltungen haben eine Mindest- und eine Maximalteilnehmerzahl. Bei einer Überschreitung der maximalen Anzahl an Teilnehmern, entscheidet die Priorität des Eingangs der Anmeldung über die Teilnahme. Eine telefonische Anmeldung zählt hierbei nicht als verbindlich. Im Fall der Überschreitung der maximalen Teilnehmeranzahl wird sich der Veranstalter bemühen, einen Folgetermin anzusetzen und neu zu bewerben. Einen Anspruch auf einen solchen Folgetermin haben die angemeldeten Teilnehmer nicht.
    4.5 Sollte die minimale Anzahl an Teilnehmern bei offenen Seminaren unterschritten werden, findet die Veranstaltung nicht statt. Die minimale Teilnehmerzahl wird vom Veranstalter festgesetzt. Die Absage von Veranstaltungen, z. B. bei Ausfall eines Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn), Hotelschließung oder höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Wir sind bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Wechsel des Vortragenden, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Wechsel des Vortragenden (außer bei Veranstaltungen mit nur einem Vortragenden), unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Absage einer Veranstaltung, erstatten wir die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von Aurelicon nicht erstattet.
  2. Technisches Equipment für die Präsentation
    5.1Soweit nichts anderes vereinbart, stellt der Auftraggeber von Inhouse-Veranstaltungen die notwendige Technik für die Seminare bereit. Dazu zählen insbesondere ein leistungsstarker Beamer, Leinwand, zwei Flipcharts, Headset und Verstärkeranlage mit Tonabnahmemöglichkeit (für Gruppen ab 50 Teilnehmern) vom für die Präsentation verwendeten Computer.
    5.2Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, teilt er dies so früh wie möglich Aurelicon mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann. Gegebenenfalls fallen dann zusätzliche Mietgebühren an, die vom Auftraggeber zu übernehmen sind.
  3. Nutzungs- und Urheberrechte
    6.1Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte von Aurelicon sowie die ihrer Experten. Dies betrifft insbesondere Präsentationen, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftlicher Einwilligung von Aurelicon vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.
    6.2Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, YouTube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung von Aurelicon zu unterlassen.
    6.3 Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film durch den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Aurelicon gestattet.
    6.4 Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, die Inhalte der Trainings, Coachings oder Consultings sowie Schulungs- oder Informationsmaterial kommerziell zu nutzen, zu kopieren, digital zu vervielfältigen oder Dritten anderweitig, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Aurelicon zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden untersagt, Seminarinhalte ganz oder in Teilen zu reproduzieren.
    6.5 Werden Veranstaltungen von Aurelicon gefilmt und/oder fotografiert, so willigt der Kunde für alle gegenwärtig bekannten und zukünftig bekanntwerdenden Medienformen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass Aurelicon berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person auf der jeweiligen Veranstaltung erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien, auch zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen, zu nutzen.
    6.6 Aurelicon darf die Firma und Marke des Kunden als Referenz zu Marketingzwecken verwenden.
  4. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussabstimmungen
    7.1Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    7.2Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Mönchengladbach ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
    7.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
    7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht hierdurch berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.